Der Mieter muss im Besitz eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und Führerscheins sein.
Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers muss 21 Jahre betragen.
Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der Klasse B seit mindestens einem Jahr.
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge.
Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach Absprache
möglich.
Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich (Führerschein, Verkehrsregeln).
Die Vorlage des gültigen Führerscheins und Ausweises ist bei der Abholung zwingend erforderlich.
Die Anzahl der angebotenen Sitz- und Schlafplätze kann unterschiedlich sein.
Angebotene Mietfahrzeuge können in Dekor und Ausführung von den hier gezeigten Abbildungen abweichen.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die an dem Fahrzeug während der Mietdauer entstehen, bei Diebstahl und mut- bzw. böswilliger Beschädigung
Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz.
- Es ist nicht gestattet das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermietung und -verleihung, Teilnahme an Festivals, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebieten.
- Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein.
- Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Nicht- Einhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden.
- Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich.
- Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang.
- Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind.
- Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben.
- Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind Kosten für die Tankfüllung in Höhe von 1,90- € je Liter zu erstatten.
- Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hierfür Kosten in Höhe von 119,- € an.
- Die Endreinigung wird vom Vermieter für 119,- € durchgeführt.
- Die Servicepauschale von 79 € beinhaltet eine 11 kg Gasflasche, Chemie für die Toilette und eine umfangreiche Einweisung in das Fahrzeug.
- Pro Tag sind in der Miete 300 km frei enthalten, für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer werden 0,19 € berechnet.
- Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters.
- Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
- Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.
- Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.
- Der Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters.
Reservierung:
Bitte reservieren Sie bei uns telefonisch, persönlich oder via eMail.
Zahlungsbedingungen:
Bei Bestellung des Wohnmobiles ist eine Anzahlung von 300,- Euro fällig, der Restbetrag muss spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht mehr an den Mietvertrag gebunden.
Abholung des Fahrzeugs:
Bei Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 1200,- Euro per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen.
Mindestmietzeit:
1 Woche
Übergabe nach Vereinbarung
Die Wohnmobile werden dem Mieter innen und außen sauber übergeben und müssen vom Mieter wieder innen sauber an uns zurückgegeben werden.
Im Mietpreis enthalten:
+ Vollkasko-Versicherung mit 1.200,- Euro SB/pro Schadensfall
+ Teilkasko-Versicherung 500,- Euro SB/pro Schadensfall
+ Haftpflicht-Versicherung mit pauschal 50 Mio. Euro Deckungssumme
(Personenschäden mit max. 8 Mio. Euro/Person)
+ Mehrwertsteuer
+ Markise
+ teilweise Navi und Rückfahrkamera
+ Fahrerhaus-Klimaanlage
+ Fahrradträger
+ Außenreinigung
+ 1-2 Gasflaschen nach Bedarf
+ Kabeltrommel
+ Toilettenchemie
+ Wasserschlauch
Zubehör & Extras:
Bett-Set |
40,- Euro |
Camping-Set |
40,- Euro |
Geschirr-Set |
30,- Euro |
Handtuch-Set |
10,- Euro |
Kindersitz |
20,- Euro/Vermietung |
Sitzerhöhung |
10,- Euro/Vermietung |
|
|
|
|
Alle Preise verstehen sich inkl. gültiger Mehrwertsteuer.